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Umwelt & Wohnen

Immobilien - Kinderspielplatz - Hundehaltung - Öffis - Müllentsorgung
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Immobilien

Gemeindewohnungen

Sie möchten sich für eine unserer Gemeindewohnungen bewerben? So einfach gehts - füllen Sie das unten verlinkte Ansuchen aus und übermitteln es an uns. 

Sobald eine Wohnung frei ist, werden wir auf Sie zukommen und alles Weitere besprechen.

Was wir zum Wohnen beitragen:

Um Ihnen die perfekte Wohngegend schaffen zu können sind wir in unseren Bauabteilungen sehr bemüht. 

Was wir alles organisieren und umsetzen, können Sie hier nachlesen:

Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal

Geförderter Wohnbau

Wer darf eine geförderte Wohnung mieten?

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Hundehaltung

Steiermärkisches Landes- Sicherheitsgesetz, LGBl. Nr. 147/2013 i.d.g.F.

1. Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

2. Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werde, wie zum Beispiel Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

3. Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

4. In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

5. Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.

6. Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht. Zu diesen Hunden zählen insbesondere Jagd-, Therapie- und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive und des Militärs und Rettungshunde. ( Dies gilt nur für im Einsatz befindliche Hunde ).

7. Halterinnen/Halter von Hunden haben für diese eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme in der Höhe von 725.000 Euro abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.

8.

9. Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über den Hundekundenachweis zu erlassen. Die Verordnung hat jedenfalls zu enthalten:

  • 1. die Ausbildungsberechtigung,
  • 2. die Dauer der Ausbildung,
  • 3. die wesentlichen Ausbildungsinhalte,
  • 4. die Kosten für die Ausbildung,
  • 5. Form und Inhalt des Hundekundenachweises      sowie
  • Ausnahmen von der Verpflichtung, einen Hundekundenachweis zu erbringen.

Übertretungen können mit einer Geldstrafe bis zu € 2000.- bestraft werden. Zusätzlich kann in schweren Fällen der Verfall der Tiere ausgesprochen werden.

Tierschutzgesetz, BGBl. Nr.118/2004 i.d.g.F.

Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.

Tierhaltungsverordnung, BGBl. II/486/2004 i.d.g.F.
  • Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
  • Jeder Zwinger muss mindestens über eine uneingeschränkte benutzbare Zwingerfläche von 15 m² verfügen. In diese Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund in diesem Zwinger muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m² zur Verfügung stehen.

Übertretungen können von der Bezirksleitungsbehörde mit Strafen bis zu € 3.750.-, im Wiederholungsfall bis zu € 7.000.- geahndet werden.

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Öffis

Postbus

Fahrpläne und Verbindungen

Bahnhof (Weißenbach/Enns)

Tickets müssen vor Fahrtantritt gekauft werden.

Kaufoptionen:

  • Online
  • Ticketautomat im Bahnhofsgebäude

Verbund - Linien

Aktuelle Fahrpläne der Linie 910/912/922/923

Routenplaner - Verbundlinie

Routen mit dem öffentlichen Verkehr planen

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Müllentsorgung

Restmüll, Sperrmüll, Kunststoff, Papier, Glas usw.

Die Entsorgungsgebühren beim Müll werden in Zukunft stark steigen! Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen wir unser Trennverhalten überdenken. Wir haben in Altenmarkt ein gutes Angebot, das Trennen von Müll einfach zu machen. Ein wesentlicher Faktor, den Restmüll zu reduzieren, ist Papier und Kunststoffverpackungen getrennt zu sammeln. Die Entsorgung einer Tonne Restmüll kostet € 165,00. Eine Tonne Papier bringt derzeit ein Plus von € 130,00. Kunststoffverpackungen sind in Österreich lizenziert. Die Entsorgungskosten von Kunststoffverpackungen werden bereits beim Kauf entrichtet. Jede unsachgemäße Entsorgung verursacht doppelt Kosten!
Wir möchten damit zeigen, dass Papier als Wertstoff und Kunststoffverpackungen im Restmüll nichts zu suchen haben. Bitte helfen Sie uns, die steigenden Kosten durch eine optimale Trennung auszugleichen!

Abfuhrtermine für Restmüll und gelben Sack 2024


Entsorgungslösungen und Sammelstellen

Entleerung der Restmülltonnen

  • Diese erfolgt im 2-Wochen-Takt ( immer am Montag ) durch die Energie AG Bad Mitterndorf

Entleerung der Biomülltonnen

  • Diese erfolgt im 2-Wochen-Takt in der selben Woche wie die Restmüllentleerung, jedoch immer am darauffolgenden Donnerstag

Öffentliche Container für ...

  • Papier - werden 14-tägig entleert
  • Altglas - werden alle 4 Wochen entleert

Sperrmüll entsorgen im Bauhof Altenmarkt

  • jeden erster Freitag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr

Buchsbaumzünsler

Befallene Pflanzen können bei der Müllsammelstelle des Abfallwirtschaftsverbandes Liezen, Gesäusestraße 50, 8940 Liezen abgegeben werden.

Die Anlieferung muss in luftdichten, nicht beschädigten Plastiksäcken erfolgen.

Um telefonische Anmeldung wird gebeten.

Tel. 03612 23 925


Umweltschutz - Verbrennungsverbot

Aus Anlass unserer Umwelt erinnern wir:

Das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien ist verboten.

Das punktuelle Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich außerhalb von Anlagen ist ganzjährig verboten.

Ausnahmen:

Punktuelles Verbrennen biogener Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes die Verwertung der übrigen biogenen Abfälle gefährden oder erschweren, die also z.B. mit einer schweren Pflanzenkrankheit kontaminiert sind, etwa mit Feuerbrand.

  • Osterfeuer, ausschließlich am Karsamstag
  • Sonnwendfeuer, ausschließlich am 21. Juni

Altstoffsammelzentrum Altenmarkt

Entsorgung von Problemstoffen

Kontakt:

bei der Kläranlage Mittlere Enns
Altenmarkt 30
8934 Altenmarkt
Telefon: +43 3632 / 356

Öffnungszeiten:

Dienstag von 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag von 14:00 - 16:00 Uhr

Bei Unklarheiten zur Mülltrennung und Müllentsorgung wenden Sie sich an die Mitarbeiter.

Entsorgung von Kartonagen

Kartonagen bitte zur jederzeit zugänglichen Kartonagenpresse vor dem Altstoffsammelzentrum (Weißenbach) bringen.
Wenn schon in die Papiercontainer, dann unbedingt vorher zerkleinern. 

Gewerbebetriebe haben eine eigene Entsorgungsschiene (Abholung 14-tägig direkt beim Betrieb)

Entsorgung von Problemstoffen

Die Problemstoffe im Altstoffammelzentrum entsorgen - dazu gehören:

  • Mineralöle und Mineralfette
    Mineralöle, Schmiermittelrückstände, verunreinigte Heizöle etc.

  • Farben, Lacke, Lösungsmittel
    Alle Lacke, Lasuren, Dispersionsfarben, Lösemittelreste, lösemittelhaltige Putzlappen, Pinselreiniger etc.
    Chemikalien (alle Haushaltschemikalien)

  • Pflanzenschutzmittel
    Gefahrensymbole und Entsorgungshinweise auf der Verpackung beachten!

  • Spraydosen
    Druckgaspackungen mit Gefahrenkennzeichnung oder Restinhalten (Spraydosen aus dem Kosmetikbereich, bauchemische Produkte, PU-Schäume etc.). Die Entsorgungshinweise im Verpackungstext sind zu beachten.

  • Batterien Nass-/Trocken-Akkus
    (auch aufladbare Batterien)
    Wichtig: Altbatterien (auch Akkus) sollten über den Fachhandel entsorgt werden.

  • Alt-Medikamente aller Art
    (in haushaltsüblichen Mengen)
    Alt-Medikamente können auch über die Apotheken entsorgt werden.

  • Altspeiseöle und Altspeisefette
    Frittieröle/-fette, Brat- und Backöle/-fette
    Abfälle dürfen keinesfalls in der Kanalisation entsorgt werden.

  • Entsorgung von Altfenstern
    Wir empfehlen, Fensterglas auszuschlagen

  • Entsorgung von Alt-Elektrogeräten
    Alle Elektrogeräte sind ausschließlich im Altstoffsammelzentrum in Weißenbach zu entsorgen. Fehlwürfe verursachen unnötige Mehrkosten, die die Müllgebühren erhöhen!

  • Entsorgung von Eternit
    Eternit in kleineren Mengen (max. 1 Traktoranhängerfuhre) kann kostenfrei im Altstoffsammelzentrum Weißenbach entsorgt werden.
    Größere Mengen sind zur Abfallanlage in Liezen zu bringen - Kosten: ca. € 0,20 pro Kilogramm. Keinesfalls darf Eternit im Gelände deponiert oder zur Wegaufschüttung verwendet werden! In diesem Zusammenhang ersuchen wir nochmals um strikte Abfalltrennung.

  • Entsorgung von Bauschutt
    Achten Sie bereits auf der Baustelle auf richtige Trennung. Es wird nur sortenreiner Bauschutt im Altstoffsammelzentrum angenommen. Getrennt in Holz, Kunststoff, Styropor, Eternit, Gipskarton, Rigips...

  • Entsorgung von Metall
    Abfälle aus Metall in den Altmetallcontainer werfen (auch beim Bauhof Altenmarkt möglich)
Entsorgung von Kleidung und Schuhen

Nur saubere Kleidung und Schuhe (zusammengebunden) in Säcke verpackt in den dafür vorgesehen Container werfen.

Entsorgung von Sperrmüll (beim Bauhof)

Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel: Möbel, Ski, Spiel- und Sportgeräte, große Haushaltsgeräte, Sanitäreinrichtungen wie z.B. Waschbecken, Badewannen oder Klomuscheln, weiters Vorhangkarniesen, Teppiche, Bodenbeläge, Spanplatten, Matratzen, sperrige Kunststoffgegenstände, Fensterstöcke, Türen etc.

Entsorgung von Rasenabschnitt

Rasenabschnitt kann in der dafür vorgesehenen Halle abgeladen werden.

Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt

Die Baum- und Strauchabschnitte dürfen jederzeit im dafür vorgesehen Freigelände abgeladen werden (neben der Kapelle).