der Marktgemeinde Altenmarkt
Telefon: +43 3632 / 306
Änderung der Öffnungszeiten der
Postpartnerstelle und des Gemeindeamtes
ab Montag, 1. August 2022
Aufgrund personeller Veränderungen im ärztlichen Bereich ist die Personalsituation an der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im LK Waidhofen/Ybbs derzeit angespannt. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit kommt es ab 15. August zur temporären Aussetzung der Geburtshilfe. Für individuelle Anfragen steht das Hebammenteam gerne zur Verfügung (Tel.: 07442 9004 23420).
Gegenstand:
Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.05 und Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.07
"Lagerplatz Palfau Schattseite"
Eisenstraßenhalle
Gemeindeversammlung zum Thema Blackout
Was passiert, wenn`s nicht nur finster wird, sondern gar nichts mehr geht!
Blackout und seine Folgen
Ein Vortrag von Oberst i. R. Gottfried Pausch
Über 30 Länder nehmen an der internationalen PIAAC-Studie teil, in Österreich startet PIAAC im September 2022. PIAAC steht für Programme for the International Assessment of Adult Competencies und wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) organisiert, für die nationale Durchführung ist Statistik Austria verantwortlich.
Hochgebirgslandelehrgang Sommer 2022
Bekanntgabe der geplanten Landeszonen in der STEIERMARK
über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten
"Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages"
In den letzten Tagen wurde ich immer wieder darauf angesprochen, wie wir als Gemeinde helfen können.
Was zurzeit am meisten benötigt wird, sind Unterkünfte für die flüchtenden Menschen aus der Ukraine.
Wenn Sie bereit sind, Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich aufzunehmen, bitte ich Sie, dies unter www.bbu.gv.at zu melden.
Die Urlaubsaktion für Senior*innen 2022 des Landes Steiermark wird von der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration den Bezirkshauptmannschaften und den Gemeinden organisiert und findet in ausgewählten Gaststättenbetrieben in der Steiermark statt. Die Dauer des Urlaubsaufenthalts beträgt insgesamt sieben Nächte und ist für Senior*innen, welche die Voraussetzungen erfüllen, kostenlos.
Für die Gewährung der Urlaubsaktion für Senior*innen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft zeichnen. Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen dazu, wieviel Zeit Menschen in Österreich mit Arbeit oder Schule, Sport, Freunde und Kultur verbringen.
Wer übernimmt in Österreichs Haushalten die Kinderbetreuung, unbezahlte Pflegearbeit oder Haushaltstätigkeiten? Wie lange sind Menschen in Österreich jeden Tag unterwegs? Wie lange schlafen sie?
Die ZVE-Erhebung wurde zum letzten Mal im Jahr 2008/09 durchgeführt. Ein aktuelles Bild der Zeitverwendung ist daher längst überfällig und interessant.
Haushalte in ganz Österreich wurden zufällig aus dem Zentralen Melderegister ausgewählt und eingeladen. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Wer Teil der Stichprobe ist, erhält einen Brief mit der Post mit näheren Informationen zur Teilnahme an der Zeitverwendungserhebung. Nach einem kurzen Fragebogen, führen die Mitglieder der ausgewählten Haushalte zwei Tage lang ein Tagebuch über ihre Aktivitäten. Dies geht ganz einfach mit der eigens dafür entwickelten ZVE-App oder mittels eines Papiertagebuchs.
Damit wir korrekte Daten erhalten ist es von großer Bedeutung, dass alle Personen eines Haushalts (ab 10 Jahren) an der Erhebung mitmachen. Als Dankeschön erhalten die vollständig befragten Haushalte einen 35-Euro-Einkaufsgutschein.
Die im Rahmen der ZVE-Erhebung gesammelten Daten werden gemäß dem Bundesstatistikgesetz und dem Datenschutzgesetz streng vertraulich behandelt. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden.
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zur ZVE erhalten Sie unter:
Statistik Austria
Guglgasse 13
1110 Wien
Tel.: +43 1 711 28-8338 (werktags Mo.-Fr. 9:00-15:00 Uhr)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.statistik.at/zve
Vor präventiver Einnahme wird abgeraten, bei älteren Personen besteht Gefahr von schweren Nebenwirkungen
Graz (4. März 2022). – Die Kriegshandlungen in der Ukraine und die damit verbundene Angst vor radioaktiver Strahlung haben auch in der Steiermark einen Ansturm auf Kaliumjodid-Tabletten ausgelöst. Ärzte-....
und Apothekerkammer raten freilich vor einer unsachgemäßen Verwendung von Kaliumjodid-Tabletten ab, da ein erhöhtes Risiko von schweren Nebenwirkungen besteht.
Österreich bevorratet seit Jahrzehnten Kaliumjodid-Tabletten zum Schutz vor Schilddrüsenkrebs nach Reaktorkatastrophen. Kaliumjodid-Tabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse ("Jodblockade") und vermindern so das Risiko, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken.
Für Kinder und Jugendliche (von 0 bis 18 Jahren) sowie Schwangere und Stillende werden Kaliumjodid-Tabletten kostenlos in den Apotheken bevorratet. Zudem gibt es Vorräte in Schulen und Kindergärten.
„Die Gratis-Kaliumjodid-Tabletten, die man in den Apotheken bekommt, sind Kindern und Jugendlichen unter 18 sowie Schwangeren und Stillenden vorbehalten. Personen über 40 Jahre helfen diese Tabletten nicht, sie würden nur Nebenwirkungen wie Magenschmerzen, Hautausschläge oder eine Schilddrüsenüberfunktion riskieren", erklärt Gerhard Kobinger, Präsident der Steirischen Apothekerkammer.
Für Personen von 18 bis 40 Jahren, die nicht in die genannten Zielgruppen fallen, stehen entsprechende Gratis-Kontingente in den steirischen Gemeinden bereit und die werden im Anlassfall direkt von den Gemeinden ausgegeben. Daher besteht für niemanden in der Steiermark die Notwendigkeit, jetzt Kaliumjodid-Tabletten auf dem freien Markt einzukaufen. Im Ernstfall sind ausreichend Tabletten zur unmittelbaren Verfügung.
„Wichtig ist es, dass Menschen die Jodtabletten nur dann einnehmen, wenn die Gesundheitsbehörden dazu aufrufen. Menschen ab dem 40. Lebensjahr ist von der Einnahme generell abzuraten – sie hat keine positive Wirkung, kann aber gefährlich sein. Allen Menschen, aber vor allem denen mit Schilddrüsenerkrankungen ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit Hausärztin oder Hausarzt dringend zu empfehlen, eine unkontrollierte Selbstmedikation kann in manchen Fällen lebensbedrohlich sein", warnt der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner.
Dem schließt sich auch die Landessanitätsdirektorin Ilse Groß an: „Die Steirerinnen und Steirer sollten unbedingt auf die Behörden, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker vertrauen – und Alleingänge unterlassen."
Für Steirerinnen und Steirer aller Altersgruppen gilt, dass die Tabletten auf keinen Fall als „Vorsorge" einzunehmen sind, sondern immer nur nach Aufforderung der steirischen Behörden.
Graz, am 4. März 2022
Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring
Aktuelles
Strahlenschutz - was Sie tun können!
Schützen Sie sich selbst und
Ihre Familie und seien Sie vorbereitet.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Sie können sich durch die richtige Bevorratung, die Kenntnisse der Zivilschutzsignale
und den Empfehlungen was Sie vor, während und nach einer radioaktiven Wolke tun
müssen, schützen.
des Gemeinderates der Marktgemeinde Altenmarkt
Die Sitzungen finden jeweils am Donnerstag um 19:00 Uhr im Fojer der Eisenstraßenhalle Altenmarkt statt.
Das Veterinärreferat gibt die Einteilung des Bereitschaftsdienstes für allgemeine amtstierärztliche
Interventionen für das 3. Quartal 2022 wie folgt bekannt:
Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der
normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Mo. – Do. 8.00 – 15.00 Uhr und Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr)
anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist.
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen auf Ausfertigungen behördlicher Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Formulare, Eingangsbestätigung) eine Amtssignatur anbringen.
Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument der Gemeinde handelt.
Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument der Gemeinde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
persönlich / postalisch (Original):
Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen
Altenmarkt 2, 8934 Altenmarkt bei St. Gallen
per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
per Fax: +43 3632 306-14
Rechtsgrundlage
§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)
Um sich ein Impfung abzuholen gibt es zahlreiche, ganz unkomplizierte Möglichkeiten.
In diesem Sinne, bleiben Sie gesund und nutzen Sie die Möglichkeiten!
Hier finden Sie eine Sammlung von Informationen zum Coronavirus.
Altenmarkt 2
8934 Altenmarkt bei St. Gallen
Telefon: +43 3632 / 306
Fax: +43 3632 / 306-14
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Montag & Donnerstag von 13:00 - 17:00 Uhr
Neu ab 1. August 2022
Montag bis Freitag von 07:30 - 12:00 Uhr
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