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Digitale Amtstafel

der Marktgemeinde Altenmarkt
Telefon:  +43 3632 / 306

Verordnung

Inklusions - Krampuslauf am 01.12.2023

FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN)

am Freitag, 01.12.2023, von 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr


 auf der Schulstraße von der Abzweigung der B117       Buchauer Straße bis zur Abzweigung der
 Stecherstraße


 auf der Stecherstraße von der Abzweigung der     Schulstraße bis zur Eisenstraßenhalle

Bescheid

Brückensanierungsarbeiten L715 - Hengstpassstraße

Kesselbrücke - km 31,250 bis km 31,400

Verlängerung

Bewilligungsdauer:

27.11. 2023 bis 15.12. 2023

Kundmachung

Voranschlagsentwurf - Haushaltsjahr 2024

Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hundurch während der Amststunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Kundmachung

Arbeiterkammerwahl Steiermark vom 16. April bis 29. April 2024

Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark auf Grund des Arbeiterkammergesetzes (AKG), BGBI. Nr. 626/1991 (idgF), und der Arbeiterkammer - Wahlordnung (AKWO), BGBI.II, Nr. 340/1998 (idgF).

Heizkostenzuschuss 2023/24

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen

02. Oktober 2023 und 29. Februar 2024

in unserer Gemeinde beantragt
werden.

Brauchtumsfeuer

Oster- und Sonnwendfeuer

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. März 2011 über die Zulässigkeit von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (BrauchtumsfeuerVO)

Brandverhütung

Kohlenmonoxid – die unterschätzte Gefahr!

Vorsicht bei Notstromaggregaten, Feuerstellen und Notheizstellen.

TIPPS DER BV STEIERMARK

  • Legen Sie sich für Zuhause einen CO-Melder zu
  • Verzichten Sie auf Eigenlösungen beim Heizen
  • Ziehen Sie den Rauchfangkehrer zu Rate

www.bv-stmk.at

Straßeninstandsetzung - Bauprogramm 2023

Die steiermärkische Landesregierung hat folgende Instandhaltungsmaßnahmen des Landesstraßennetzes beschlossen:

L715 - San Kesselbrücke ( Km- Bereich 31,340 - 31,341 )

Trinkwasser - Inspektionsbericht IB234039

Vom 15. November 2023

Inspektionsbericht - Lebensmittelhygienisches Gutachten IB234039

Trinkwasser - Prüfbericht: PB223416

Vom 15. November 2023

Prüfbericht: PB234039

Der Vorrat an Kaliumjodid-Tabletten ist in der Steiermark gesichert

Vor präventiver Einnahme wird abgeraten, bei älteren Personen besteht Gefahr von schweren Nebenwirkungen

Graz (4. März 2022). – Die Kriegshandlungen in der Ukraine und die damit verbundene Angst vor radioaktiver Strahlung haben auch in der Steiermark einen Ansturm auf Kaliumjodid-Tabletten ausgelöst. Ärzte-....

weiterlesen >>>

und Apothekerkammer raten freilich vor einer unsachgemäßen Verwendung von Kaliumjodid-Tabletten ab, da ein erhöhtes Risiko von schweren Nebenwirkungen besteht.
Österreich bevorratet seit Jahrzehnten Kaliumjodid-Tabletten zum Schutz vor Schilddrüsenkrebs nach Reaktorkatastrophen. Kaliumjodid-Tabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse ("Jodblockade") und vermindern so das Risiko, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken.

Für Kinder und Jugendliche (von 0 bis 18 Jahren) sowie Schwangere und Stillende werden Kaliumjodid-Tabletten kostenlos in den Apotheken bevorratet.  Zudem gibt es Vorräte in Schulen und Kindergärten.
„Die Gratis-Kaliumjodid-Tabletten, die man in den Apotheken bekommt, sind Kindern und Jugendlichen unter 18 sowie Schwangeren und Stillenden vorbehalten. Personen über 40 Jahre helfen diese Tabletten nicht, sie würden nur Nebenwirkungen wie Magenschmerzen, Hautausschläge oder eine Schilddrüsenüberfunktion riskieren", erklärt Gerhard Kobinger, Präsident der Steirischen Apothekerkammer.

Für Personen von 18 bis 40 Jahren, die nicht in die genannten Zielgruppen fallen, stehen entsprechende Gratis-Kontingente in den steirischen Gemeinden bereit und die werden im Anlassfall direkt von den Gemeinden ausgegeben. Daher besteht für niemanden in der Steiermark die Notwendigkeit, jetzt Kaliumjodid-Tabletten auf dem freien Markt einzukaufen. Im Ernstfall sind ausreichend Tabletten zur unmittelbaren Verfügung.
„Wichtig ist es, dass Menschen die Jodtabletten nur dann einnehmen, wenn die Gesundheitsbehörden dazu aufrufen. Menschen ab dem 40. Lebensjahr ist von der Einnahme generell abzuraten – sie hat keine positive Wirkung, kann aber gefährlich sein. Allen Menschen, aber vor allem denen mit Schilddrüsenerkrankungen ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit Hausärztin oder Hausarzt dringend zu empfehlen, eine unkontrollierte Selbstmedikation kann in manchen Fällen lebensbedrohlich sein", warnt der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner.
Dem schließt sich auch die Landessanitätsdirektorin Ilse Groß an: „Die Steirerinnen und Steirer sollten unbedingt auf die Behörden, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker vertrauen – und Alleingänge unterlassen."

Für Steirerinnen und Steirer aller Altersgruppen gilt, dass die Tabletten auf keinen Fall als „Vorsorge" einzunehmen sind, sondern immer nur nach Aufforderung der steirischen Behörden. 

Graz, am 4. März 2022
Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring

Wichtige Info!

Aktuelles


Strahlenschutz - was Sie tun können!

Schützen Sie sich selbst und
Ihre Familie und seien Sie vorbereitet.


Wie kann ich mich vorbereiten?

Sie können sich durch die richtige Bevorratung, die Kenntnisse der Zivilschutzsignale
und den Empfehlungen was Sie vor, während und nach einer radioaktiven Wolke tun
müssen, schützen.

Sitzungsplan 2023

des Gemeinderates der Marktgemeinde Altenmarkt

  • 09. Februar
  • 23. März
  • 04. Mai
  • 22. Juni
  • 14. September
  • 14. Dezember

Die Sitzungen finden jeweils am Donnerstag um 19:00 Uhr im Sitzungsraum des Marktgemeindeamtes Altenmarkt bei St. Gallen statt.

Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst

Das Veterinärreferat gibt die Einteilung des Bereitschaftsdienstes für allgemeine amtstierärztliche
Interventionen für das 4. Quartal 2023 wie folgt bekannt:


Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der
normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Mo. – Do. 8.00 – 15.00 Uhr und Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr)
anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist.

Amtssiegel

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen auf Ausfertigungen behördlicher Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Formulare, Eingangsbestätigung) eine Amtssignatur anbringen.

Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument der Gemeinde handelt.

Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument der Gemeinde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument “Dieses Dokument wurde amtssigniert” (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments sowie der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

persönlich / postalisch (Original):
Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen
Altenmarkt 2, 8934 Altenmarkt bei St. Gallen

per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

per Fax: +43 3632 306-14

Rechtsgrundlage
§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)